Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen und Lehrgänge (nachfolgend: Lehrgänge) mit der Kienzle Automotive GmbH – nachfolgend: Veranstalterin – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.


1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.

 


2. Anmeldung

2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung/Buchung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.


2.2 Die Anmeldung kann nur schriftlich, per Fax, Online (E-Mail) oder über das Online-Buchungsportal der Veranstalterin erfolgen. Die Anmeldun­gen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.


2.3 Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

 

3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots

3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen Veranstaltungskatalog aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist.


3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verän­dern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum des angekündigten Lehrgangs, soweit dies dem Teilnehmer zumut­bar ist, zu ändern.


3.3 Gleiches gilt auch für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten (wegen Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.

 

4. Absage von Seminaren

4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Seminartyp abhängigen und nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.


4.2 In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.


4.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese jedoch vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangs­termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist.


4.4 Muss ein Seminar abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Seminar ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren erstattet.


4.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendun­gen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Ange­stellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

 

5. Gebühren, Zahlungsverfahren und -verzug

5.1 Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Seminarveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.


5.3 Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in den Seminarinformationen anders ausgewiesen.


5.4 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich. Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

6. Rücktritt bei Seminaren

Bis 20 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen von der Anmeldung zurück treten.
Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:

Kienzle Automotive GmbH, Alexanderstr. 37 - 39, 45472 Mülheim/Ruhr

Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Kienzle Automotive GmbH.


Nach der Stornierung des Vertrags werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teil­nahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.



 

7. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen

Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon.

 

8. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software

8.1 Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben ausdrücklich der Veranstalterin vorbehalten.


8.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.


8.3 Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen.


8.4 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.


8.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren.

 

9. Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen

Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebüh­ren.

 

10. Haftung

10.1 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr.


10.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


10.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.

 

11. Datenerfassung und Datenschutz

Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin eingehenden Daten des Teilnehmers wie z. B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, werden für interne Zwecke im Rahmen der Schulungsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe der Daten an eine prüfende Institution (z. B. Industrie- und Handelskammer) für die Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung von weitergehenden Informationen einverstanden. Er kann der Verwendung seiner Daten jedoch jederzeit widersprechen.

 

12. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.


12.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.


12.3 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahn­verfahrens geltend gemacht werden.


12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 


* Diese Bedingungen gelten auch für die weibliche Form Auftraggeberin/Teilnehmerin.

Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 01.01.2012
Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.